Mittwoch, 4. Juli 2012

"Nemo tenetur se ipsum accusare"

so schallt es mir beständig aus dem Off in die Ohren, sobald ich hier versuche, das Wort zu ergreifen.
Sie selbst haben keine Möglichkeit, alleine Akteneinsicht zu erhalten. Dies kann nur ein Rechtsanwalt für Sie erledigen. Nach Erhalt der Akte erfolgt die gemeinsame Auswertung des Akteninhaltes. Nur mit professionellem Beistand ist es einem Beschuldigten möglich, die weitere Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und festzulegen. Hierzu gehört insbesondere die Vorbereitung einer Einlassung oder die Entscheidung, gezielt zu schweigen. Bei einer Einlassung wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Ein Grund mehr, diese sorgsam und mit professioneller Hilfe vorzubereiten, statt unvorbereitet bei der Polizei eine Aussage zu tätigen. Alles was Sie sagen kann nämlich auch gegen Sie verwendet werden.
Hallo Herr Anwalt, wer hat Sie eigentlich beauftragt? Ich habe weder eine Rechtsschutzversicherung noch eine Portokasse, aus welcher ich ihr Honorar abschöpfen könnte. Im übrigen bezweifle ich, dass man gerade Ihnen Akteneinsicht gewähren würde. Es handelt sich hier nämlich um Geheimakten. Top Secret Spotlight TV!

Offiziell gibt es also überhaupt keine Akte, die eingesehen werden könnte. Aus diesem Grund kann mir auch kein Pflichtverteidiger gestellt werden. Sogesehen wird Ihre ganze Strategie hinfällig. Zumal es vermutlich kaum eine untauglichere Mandatin geben wird, als mich.

Trumpets of Silence (Intro) by MagicMerlin

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen